Änderung zu Kinderreisepässen ab 01.01.2021

Ebeleben, den 27. 08. 2020

Laut Passgesetz (PassG), ändert sich für Kinderreisepässe ab 01.01.2021:

  • Neuausstellung für 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)
  • die Verlängerung für maximal 1 Jahr (höchstens bis zum 12. Lebensjahr)

 

  • Gebühr für die Neuausstellung: 13,00 Euro
  • Gebühr für die Verlängerung: 6,00 Euro

 

Bei Reisen außerhalb Deutschlands benötigen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass)

Antragsdauer: 

  • Personalausweis und Reisepass ca. 3-4 Wochen
  • Kinderreisepass (Gültigkeit bis 12 Lebensjahr) ca. 1-5 Arbeitstage

 

Zur Beantragung ist ein Lichtbild (biometrisch) und die Vorlage einer Urkunde (Abstammungs- oder Geburtsurkunde) erforderlich. Die Urkunde bitte entsprechend des geführten Familiennamens.

 

Bei Antragstellung für Kinder und Jugendliche von einem Reisepass unter 18 Jahren, Personalausweis unter 16 Jahren und Kinderreisepass sind:

  • persönliches Erscheinen der Kinder und Jugendlichen
  • die Unterschriften bzw. schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter

erforderlich.

 

Bitte prüfen Sie, ob eine Neuausstellung (Gebühr 13,00 Euro) im Jahr 2020 (Gültigkeit für 6 Jahre) sinnvoll wäre. 

Dies gilt auch für noch gültige Kinderreisepässe.

 

Anträge sind bitte bis spätestens 10. Dezember 2020 abzugeben.

 

Für Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Einwohnermeldeamt: 036020 700 17

Sprechzeiten: Dienstag - Freitag     09:00 - 12:00 Uhr

                         Dienstag                   13:00 - 18:00 Uhr

                         Donnerstag               13:00 - 16:00 Uhr

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