Informationen Bauverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ebeleben
Beabsichtigte Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes - Teilfläche der öffentlichen Straße "Werkstraße“ gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz
Es ist beabsichtigt, das Grundstück in der Gemarkung Ebeleben, Flur 9, Flurstück 129/273 und 129/213, das derzeit als öffentliche Gemeindestraße gewidmet ist, zum nächst möglichen Zeitpunkt einzuziehen, da diese Verkehrsfläche ihre Verkehrsbedeutung verloren hat. Mit Rechtskraft der Einziehung werden Gemeingebrauch (§ 14 Thür.StrG) und widerrufliche Sondernutzung (§18 Thür.StrG) entfallen.
Die Absicht der Einziehung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 des Thüringer Straßengesetztes (Thür.StrG) vom 07.05.1993 (GVBl. S. 273) in der zur Zeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Jedermann hat bis zum Ablauf von 3 Monaten nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Gelegenheit, bei der
Stadt Ebeleben, Bauverwaltung
Rathausstraße 2
99713 Ebeleben
schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen die beabsichtigte Einziehung zu erheben.
Nach Ablauf von 3 Monaten seit dieser öffentlichen Bekanntmachung ist vorgesehen, die Einziehung der in Rede stehenden öffentlichen Verkehrsfläche herbeizuführen.
Diese wird ebenfalls öffentlich bekannt gemacht und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen.
Ebeleben, den 20. Juni 2025
Gröbel Anlage: Lageplan
Bürgermeister

Bitte verwenden Sie folgenden Link:
Stadtverwaltung Ebeleben - Bauleitplanungen
Hinweis:
Unter unten genannten Link können ab sofort Bauleitpläne, der Flächennutzungsplan und Kommunaldaten z. B. von Kindergärten, Friedhöfen eingesehen werden.
https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/
Auch dort können Sie unsere Daten einsehen, unter den entsprechenden Themen. Bitte zoomen Sie sich in Ihr Gebiet bis < M 1:100000 damit auch die Bebauungspläne sichtbar sind.
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