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Neues und Zurückliegendes

Informationen zur Hauptveranlagung der Grundsteuerreform für die Stadt Ebeleben und die Gemeinden Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra und Rockstedt - Änderung der Grundsteuerbemessung ab dem Jahr 2025 

 

Sehr geehrte Steuerzahler,

 

die Grundsteuer, beziehungsweise die Einnahmen aus der Grundsteuer fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu und können von diesen flexibel eingesetzt werden. Diese wird auf den Grundbesitz erhoben und grundsätzlich von den Eigentümern gezahlt. Mit Ihrer Grundsteuer wird in Kitas, Straßen und Gehwege investiert oder örtliche Kultur- und Sportangebote finanziert. Jeder Euro wird somit direkt vor Ihrer Haustür ausgegeben. Mit der Grundsteuerreform gilt dies nunmehr auch für die Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken (Grundsteuer A). 

 

Die letzte grundlegende Bemessung fand 1935 statt. Alle danach bebauten Grundstücke oder eventuelle Wertsteigerungen fanden nur lückenhaft Berücksichtigung in der Bemessung. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 wurde die bisherige Rechtslage zur Berechnung der Grundsteuer für unvereinbar mit dem Grundgesetz festgestellt. Aus diesem Grund bewertet der Bundesgesetzgeber den Grundbesitz ab 2025 neu. Mit der Grundsteuerreform 2025 sollen alle Einheitswertbescheide und demzufolge die Grundsteuermessbescheide überarbeitet und neu festgesetzt werden. Gemäß § 266 Absatz 4 Bewertungsgesetz (BewG) werden die Grundsteuermessbetragsbescheide vom Finanzamt Sondershausen, sowie die dazugehörigen Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, kraft Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben. Das heißt, alle Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, sind zum 01.01.2025 nicht mehr gültig.

 

Hierzu haben Sie in den vergangenen Monaten aktiv als Eigentümer mitgewirkt und zahlreiche Angaben gegenüber dem Finanzamt machen müssen. Vielen Dank dafür!

 

Auf Basis Ihrer Angaben wurde durch das zuständige Finanzamt eine neue Bewertung durchgeführt. Daraufhin haben Sie einen sogenannten Grundsteuerwertbescheid und einen Grundsteuermessbetragsbescheid erhalten. Der Grundsteuermessbetragsbescheid ist für die Gemeinde die Grundlage für die Erhebung der Grundsteuer. Von dem Messbetrag darf die Gemeinde nicht abweichen. Änderungen des Messbetrages darf nur das Finanzamt vornehmen. 

 

Haben sich nach dem 01.01.2022 Änderungen am Grundstück, Gebäude oder an der Nutzung ergeben, besteht eine Anzeigepflicht beim zuständigen Finanzamt. Kontaktieren Sie bei Fragen hierzu bitte Ihr Finanzamt Sondershausen. 

 

Zur Bestimmung der zu zahlenden Grundsteuer legt die Gemeinde jeweils einen Grundsteuerhebesatz A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Objektsteuer auf bebaute und unbebaute Grundstücke) fest, welcher mit dem Messbetrag multipliziert wird. 

 

FORMEL:             Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer 

 

Den Gemeinden obliegt es nun, die Hebesätze so anzupassen, dass sie ihr bisheriges Grundsteueraufkommen aller Grundstücke auch ab 2025 sichert. Aktuell sind noch nicht alle Grundstücke abschließend bearbeitet bzw. bewertet. Die Stadt Ebeleben sowie die Gemeinden Abtsbessingen, Bellstedt, Freienbessingen, Holzsußra und Rockstedt werden die ab 2025 anzuwendenden Hebesätze beschließen. Im Einzelnen kann daher Ihre Grundsteuer auf jedes Ihrer Grundstücke geringer oder mehr werden , je nachdem wie sich Ihr Messbetrag vom Finanzamt geändert hat. Die Hebesätze werden zunächst in der gleichen Höhe festgesetzt wie bisher. Änderungen der Hebesätze können jedoch noch bis zum 30.06.2025 rückwirkend auf den 01.01.2025 erfolgen. 

 

Alle Steuerzahler erhalten im Jahr 2025 einen neuen Grundsteuerbescheid. Sobald die Daten vollständig vom Finanzamt bearbeitet wurden, werden die Bescheide im kommenden Jahr versendet. Bis zur Bekanntgabe dieses Bescheides sind keine Zahlungen zur Grundsteuer auf Grundlage der erlassenen Bescheide vor dem 01.01.2025 mehr zu leisten. Bei erteilter Einzugsermächtigung werden somit vorerst keine Grundsteuern mehr abgebucht. Wenn ein SEPA-Lastschriftmandat (Geldeinzug wird durch die Gemeinde veranlasst) zur Abbuchung erteilt wurde, ist dies auf den neuen Bescheiden ausgewiesen und wird weiterhin verwendet. Hier ist Ihrerseits nichts zu veranlassen. Eigentümer, welche bei ihrer Bank einen bestehenden Dauerauftrag eingerichtet haben (regelmäßige Überweisung durch Sie an die Gemeinde), werden gebeten, diesen bis zum 31.12.2024 zu löschen und ab 2025 erst dann einen neuen Dauerauftrag einzurichten, sobald der Bescheid zugegangen ist.

 

Bei Erhalt des Bescheides bitten wir um genaue Prüfung. Bei der Einarbeitung der Daten kann es ungewollt zu Fehlern gekommen sein, die selbstverständlich jederzeit behoben werden können.

 

Bevor Sie von Ihrem Recht auf Einlegung eines Widerspruchs Gebrauch machen oder bei Fragen können Sie sich gern telefonisch melden oder einen persönlichen Termin vereinbaren. Häufig können schon auf diesem Weg Unklarheiten beseitigt werden.

 

Hinweis an Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken mit Pachtverträgen

 

Die Grundsteuer ist eine Eigentümersteuer und ist vom Grundstückseigentümer zu entrichten. Ab 01.01.2025 sind Sie als Eigentümer verpflichtet die Grundsteuer A an die Gemeinde zu entrichten. Bisher übernahm der Pächter dieser Grundstücke die Grundsteuer und hat diese an die Gemeinde gezahlt. Prüfen Sie hierzu bitte die Regelungen in Ihren Verträgen und wenden Sie sich bei Fragen an den jeweiligen Vertragspartner/Pächter.

 

Rechtsgrundlage:

§ 266 Absatz 4 BewG

Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrages und Grundsteuerbescheide, welche vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, werden kraft Gesetz zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben, soweit sie auf den §§ 19 bis 23, 27, 76, 79 Absatz 5, § 93 Absatz 1 Satz 2 BewG in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 und 3 des Gesetzes zur Änderung des Bewertungsgesetzes in der Fassung des Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07.1970 (BGBl. I S. 1118) beruhen. Gleiches gilt für Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide, die vor dem 01.01.2025 erlassen wurden, soweit sie auf den §§ 33, 34, 125 und 129 BewG in der Fassung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2464) und § 42 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), das zuletzt durch Artikel 38 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) geändert worden ist, beruhen. Für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes ( § 19 Absatz 1 in der Fassung vom 31.12.2024) für Zwecke der Grundsteuer bis einschließlich zum Kalenderjahr 2024 ist das Bewertungsgesetz in der Fassung vom 01.02.1991 (BGBl. I S. 230), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04.11.2016 (BGBl. I S. 2464) geändert worden ist, weiter anzuwenden.

 

Diesen Textbeitrag finden Sie auch in unserem Webauftritt www.ebeleben.de , auf unserer Facebook Seite und in der digitalen Ausgabe unseres Amtsblattes.

 

 

Ihre Finanzverwaltung

Abteilung Steuern und Abgaben

 

 

+++Verkehrsinformation+++

 

Aufgrund der Baumaßnahme zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in der Sondershäuser Straße in Ebeleben wird es im Zeitraum 04.12.2024 bis 20.12.2024 zur Vollsperrung des Abschnittes Einfahrt Fleischerei Aschara/ Eckback bis Einfahrt Volksbank kommen. Der Verkehr wird über die Werkstraße mit Ampelverkehr an den Kreuzungen am Sportplatz und am Lagerland geregelt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Stadtverwaltung

Tische und Stühle für das Dorfgemeinschaftshaus in Bellstedt
Trampolin für den Spielplatz in Bellstedt
Neue Waldschänken für die Gemeinde Bellstedt
BerufsInfoTage 2024
Aufruf Wettbewerb
Aufruf Wettbewerb
Einladung zum Vortrag

Fahrzeugübergabe an die Freiwillige Feuerwehr Wiedermuth

 

Gestern Abend übergab Bürgermeister Steffen Gröbel offiziell das noch Ende 2023 beschaffte Feuerwehrfahrzeug an den Wehrleiter der Ortsteilfeuerwehr Wiedermuth, Marko Probst. Neben dem Wehrleiter waren noch sieben der insgesamt 17 aktiven Kammeraden sowie der Stadtbrandmeister Steffen Isserstedt bei der Übergabe anwesend. Die Ersatzbeschaffung war notwendig geworden, weil das alte LF 8 der Freiwilligen Feuerwehr Wiedermuth mit einem Alter von über 40 Jahren ausgemustert werden musste. Bei der Ersatzbeschaffung wurde sich wieder, wie auch in den Ortsteilen Allmenhausen, Rockensußra und Thüringenhausen, für ein gut gebrauchtes Fahrzeug entschieden. Das zwar nun auch schon 25 Jahre alte TSF-W, welches für rund 14.000 Euro beschafft werden konnte, ist in einem guten optischen und technischen Zustand. Die erforderlichen Haushaltsmittel wurden 2023 einstimmig vom Stadtrat außerplanmäßig bereitgestellt, damit die Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Wiedermuth aufrechterhalten werden kann. Für ein neues Fahrzeug hätte die Stadt Ebeleben aktuell ca. 150.000 € investieren müssen. Die positiven Erfahrungen aus den anderen Ortsteilen haben gezeigt, dass die gut gebrauchte Technik eine sinnvolle Alternative ist. Jetzt verfügen endlich alle Ortsteilfeuerwehren der Einheitsgemeinde Ebeleben über vernünftige Einsatzfahrzeuge. Und wie es der Zufall wollte, kam das neue Fahrzeug schon vor der offiziellen Übergabe am 23. Dezember 2023, einen Tag nach der Abholung und Herstellung der Einsatzbereitschaft, beim Hochwassereinsatz in Wiedermuth zum Einsatz.

Übergabe Fahrzeug

Buch-Tipp: "Links und rechts der Helben" - von Peter Georgi

 

Das Werk von Herrn Georgi ist in zwei Bände unterteilt und enthält umfangreiches Wissen und Bildmaterial der heimatlichen Helbelandschaften. 

 

Bei Interesse erreichen Sie Herrn Georgi unter den folgenden Kontaktdaten: 

 

Herr Peter Georgi

0172 /7321695

Links und rechts der Helben
Jugendclub Flyer 1
Jugendclub Flyer 2

Seniorenweihnachtsfeier in Ebeleben 

 

Am 18.12.2023 fand im Ratskellersaal die Seniorenweihnachtsfeier statt. 

Im weihnachtlich geschmückten Saal fanden sich zahlreiche Gäste ein. Die Kaffeetafeln waren reichlich gedeckt und auch für reichlich Kuchen war gesorgt. 

 

Nach der kurzen Eröffnungsrede durch den Bürgermeister, Herrn Steffen Gröbel, führten die Kinder der Grundschule Ebeleben mit ihren Lehrerinnen Frau Berger und Frau Kirves ein buntes Programm auf. Und auch die Kinder des Kindergartens „Helbespatzen“ sorgten mit ihren Beiträgen für vorweihnachtliche Stimmung. Nach dem Programm wartete auf jedes Kind eine kleine Süßigkeit. 

Anschließend war Zeit, um sich Kaffee und Kuchen schmecken zu lassen und das ein oder andere unterhaltsame Gespräch zu führen. So verging der Nachmittag wie im Flug.

 

Wir hoffen, auch im nächsten Jahr wieder viele Gäste begrüßen zu können. Abschließend möchten wir uns bei allen Beteiligten bedanken, insbesondere den Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung, dem Verein "Bienenkorb e.V." sowie dem Karl Marien Haus Ebeleben. Abschließend bleibt uns nunmehr nur, allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen. 

 

Ihre Stadtverwaltung Ebeleben

Eröffnung
Saal
Programm

Weihnachtsmarkt 2023

 

Am 09.12.2023 fand der diesjährige Weihnachtsmarkt auf dem Ebelebener Marktplatz statt. 

Zahlreiche Vereine und andere Mitwirkende hatten sich zusammengefunden und ein vielfältiges Angebot auf die Beine gestellt. Vom deftigen Grillgut über Langos, Soljanka und Fischbrötchen bis hin zu leckeren Waffeln war sicherlich für jeden Geschmack etwas dabei. Auch für ein reichliches Glühweinangebot war gesorgt.

 

Der Bürgermeister eröffnete gegen 14:00 Uhr den Weihnachtsmarkt und stimmte mit einer kurzen Rede auf einen gemeinsamen gemütlichen Nachmittag ein. 

 

Festlich wurde es anschließend bei den Auftritten der Kinder der KITA „Helbespatzen“ und der Grundschule „Adolph-Diesterweg“. Hier wurden die fleißig einstudierten Gedichte und Lieder mit den Erzieherinnen und Lehrerinnen vor großem Publikum vorgetragen.

 

An einem IPS-Ninja-Game konnten die Kinder ihre Schnelligkeit unter Beweis stellen, indem sie gegeneinander antraten. Tierischen Besuch gab es von der Alpakascheune in Holzengel. Nicht nur die Kinder, auch die Erwachsenen hatten hierbei die Gelegenheit, die beiden Tiere zu streicheln und sie spazieren zu führen. Am Basteltisch des Jugendclubs entstanden kleine Weihnachtsbaumanhänger. 

 

Auch für die weihnachtliche Dekoration und Spielzeug war an mehreren Verkaufsständen ausreichend gesorgt. 

Gegen 17 Uhr fuhr dann der Weihnachtsmann mit dem Feuerwehrauto vor. Dieser verteilte auch in diesem Jahr wieder fleißig Süßigkeiten an die Kinder. 

 

Für die musikalische Umrahmung sorgte Herr Mario Rahause mit einem weihnachtlichen Repertoire. 

 

Wir möchten uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, der Grundschule Ebeleben, der KITA „Helbespatzen“ sowie dem REWE Markt Ebeleben und der Firma Elektro Francke GmbH bedanken. Weiterhin gilt ein großer Dank den Mitarbeitern des Bauhofs für den Auf- und Abbau sowie der reibungslosen Stromversorgung. 

 

Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und ein schönes Weihnachtsfest. 

 

Ihre Stadtverwaltung Ebeleben

Glühwein im Jugendclub
Weihnachtsmann
Eröffnung
Alpakas
LiWiLy
Hohbein
Verein ESSV e.V.
Waffeln
Novalis
Tagespflege
Deko
Online Informationsveranstaltung zum Gebäudeenergiegesetz 2024 Verbraucherzentrale Thüringen
Selbstverteidigung & Selbstbehauptung
 

 

 

Flyer Selbstverteidigung EBeleben

 

Berufsinfotage
 
Woche der seelischen Gesundheit IIIF
 
Landesprogramm "Ferien für alle"   

 

Erfolgreiches Sommerfest in Wiedermuth
Am 17.06.2023 war es so weit, in Wiedermuth fand das erste Sommerfest statt.
Das Fest wurden vom Wettergott mit Sonne belohnt, sodass man ab 15:00 Uhr zahlreiche Gäste zum
Kaffee begrüßen durfte.
Gleich im Anschluss gab es Spiel und Spaß für alle. Unsere Jüngsten haben ihr Können beim Dosen- und
Ringwerfen unter Beweis gestellt und wurden mit kleinen Preisen belohnt.
Viel Spaß hatten die Kinder auch an einer Bastelstraße, einer Mohrenkopfwurfmaschine und einer
Hüpfburg, welche durch Organisation der Firma Knaak Rohrvortrieb GmbH und durch die Firma Hoch und
Tiefbau Ebeleben GmbH bereitgestellt wurde.
Ein besonderer Dank gilt hier Herrn Schnepfe und Herrn Mier.
Aber nicht nur die Geschicklichkeit stand im Vordergrund, sondern auch kluge Köpfe waren gefragt. Bei
einem Quiz über die Dorfgeschichte konnten unsere Jüngsten Ihr Wissen unter Beweis stellen.
Volle Punktzahl erreichten Maximilian Schneppe, Antonia Schneppe und Tamara Meißner, sie wurden
mit einem Gutschein für das Eiscafé „Zum Floh“ in Ebeleben belohnt.
Die ältere Generation sollte auch noch auf ihre Kosten kommen.
Günther Albrecht stand ab 16:30 Uhr bereit und hielt einen Lichtbildervortrag über den Ort Wiedermuth
mit Bildern, die teilweise weit über 100 Jahr alt sind.
Der Hunger und Durst der Wissbegierigen und Spielfreudigen wurde im Anschluss mit selbstgemachten
Salaten, Deftigem vom Grill und kühlen Getränken gestillt.
Musikalisch umrahmt wurde der Tag von Tim Schabacker aus Wiedermuth.
Jung und Alt schwingen das Tanzbein, ob zur Polonaise oder rockigen Tönen.
Der Verein Dorfgemeinschaft Wiedermuth e.V. möchte sich bei allen bedanken, die zum Gelingen
unseres Sommerfestes beigetragen haben.
Ganz besonderer Dank geht an dieser Stelle an unsere Sponsoren:
der Kyffhäusersparkasse, Firma Knaak Rohrvortrieb GmbH, Firma Hoch- und Tiefbau Ebeleben GmbH,
Firma Köhn Bedachung GmbH, der TEAG, Dachdeckerbetrieb Strickrodt & Söhne GmbH sowie der
Jagdgenossenschaft Wiedermuth.
Ein großer Dank und ein großes Lob gehen ebenfalls an die vielen freiwilligen Helfer, den Bauhof der
Stadt Ebeleben, der Jugendhilfestation Ebeleben, der Kirmesjugend Wiedermuth, den Kuchenbäckern
sowie den Salatschnipplern.
Außerdem möchten wir uns bei dem Schützenverein Wiedermuth bedanken, welcher der Durchfahrt
über sein Grundstück zustimmte, sowie der Feuerwehr Wiedermuth für die Nutzung der Küche und der
Räumlichkeiten.
Ohne euch wäre eine Veranstaltung in dieser Form nicht möglich gewesen.
Internal
Wir sehen uns 2024 zu einer Neuauflage wieder.
Gez. Vorstand der Dorfgemeinschaft Wiedermuth e.V.WiedermuthWiedermuth

 

 

 

NOVALIS

 


Welt-Anti-Korruptionstag am 9. Dezember 2022; Flyer "Gemeinsam gegen Korruption"

 

Flyer_1

 

Flyer_2

 

Anlage 2 - Broschüre leichte Sprache

 

 


mehrkindfamilienkarte gewinnt demografiepreis (1)

 

Pressetext:


"Die Thüringer Mehrkindfamilienkarte wurde in dieser Woche von Frau Ministerin Susanna Karawanskij mit dem „Thüringer Demografiepreis 2022 Heimat:Thüringen!“ ausgezeichnet.

Ausgelobt wird der jährlich zu vergebende Preis vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur, um solche Projekte auszuzeichnen, die „den Folgen des demografischen Wandels entgegentreten“ und „die eine Vorbildwirkung für unser Bundesland haben“, heißt es in der Ausschreibung.  

 

Die nun erfolgte Auszeichnung unterstützt kinderreiche Familien in ihrem Bemühen, allen Kindern Bildungs- und Freizeitangebote im Familienverband zugänglich zu machen. Sie macht größere Familien im öffentlichen Raum sichtbar, die als „blinder Fleck“ im Tourismus bisher wenig Beachtung fanden.

 

Die Vergabe des Preises würdigt zudem Ihr Engagement als Partnereinrichtung der Mehrkindfamilienkarte. Die Preisstruktur ihrer Familienkarte schafft auf lokaler Ebene unmittelbare Verbesserung für Kinderreiche aus ganz Thüringen. Seit Einführung der Mehrkindfamilienkarte 2019 ändert sich dies schrittweise. Als Partnereinrichtung zeigen Sie, dass Familienkarten ohne zusätzliche Eintritte ab dem 3. Kind realisierbar sind. Ihre Familienkarte hebt eine strukturelle Benachteiligung auf. Mehrkindfamilien können Kultur-, Bildungs-, Sport- und Freizeitangebote gemeinsam erleben und finanzieren.

 

Mit der Auszeichnung der Mehrkindfamilienkarte werden Kinderreiche ein fester Bestandteil im Thüringer Tourismus.

 

Wir danken Ihnen in besonderer Weise für Ihr Engagement!


Die Mehrkindfamilienkarte wird von 117 Partnereinrichtungen akzeptiert. 11.612 Kinder mit aus 3326 Familien nutzen sie seit ihrer Einführung.

 

Bildrechte: Bei Verwendung der angehängten Fotoaufnahmen bitten wir um Verweis auf TMIL/D. Santana
 


Verband Pflegehilfe GmbH - Notfallkarte für pflegende Angehörige

 

Pflegende Angehörige plagen durch die Corona-Pandemie viele Sorgen.

Nicht zuletzt müssen sich viele die Frage stellen: “Was passiert mit meinem Angehörigen, wenn ich mich mit Covid-19 infiziere oder einen Unfall habe?”

Dies hat sich der Verbund Pflegehilfe zum Anlass genommen, eine Notfallkarte zu entwickeln, die pflegende Angehörige immer bei sich tragen können. So kann in unvorhergesehenen Situationen eine Kontaktperson verständigt werden, die sich im Ernstfall um die pflegebedürftige Person kümmern kann.

 

Notfallkarte

 


 

Polizeihauptmeister Mario Schabrocker ist neuer Kontaktbereichsbeamter in Ebeleben

Seit Juni ist das Büro des Kontaktbereichsbeamten (KOBB) der Polizeiinspektion Kyffhäuser in Ebeleben wieder besetzt. Polizeihauptmeister Mario Schabrocker hatte bereits Anfang Mai die Nachfolge von Detlef Seiffge angetreten, der sich seit Ende Februar im Ruhestand befindet. Zur offiziellen Amtseinführung am 27.05.2020 kam der Leiter der Polizeiinspektion Kyffhäuser, Polizeioberrat Feierabend, persönlich mit nach Ebeleben. Bürgermeister Steffen Gröbel und Leiter der Polizeiinspektion zeigten sich sehr erfreut, dass die Stelle so schnell nachbesetzt werden konnte. Das Büro des KOBB befindet sich im Rathaus der Stadt Ebeleben, Rathausstraße 2 und ist zu folgenden Sprechzeiten geöffnet:

Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonisch ist unser KOBB unter 036020/80392 zu erreichen.

Wenn das Büro nicht besetzt ist, wenden Sie sich bitte an die PI Kyffhäuser unter der Rufnummer 036020/ 6610.

 

KOBB

(04.06.2020)

 


Pflege

Kontakt

Bürgermeister:

Steffen Gröbel

Rathausstraße 2

99713 Ebeleben

Tel.: (036020) 700 11

E-Mail:

 

Administrator:

Stefanie Michalz

Rathausstraße 2

99713 Ebeleben

Tel.: (036020) 700 0

E-Mail:

 

Kontaktbereichsbeamter:

Polizeihauptmeister Schabrocker

Tel.: (036020) 76 68 67

oder Polizeiinspektion Kyffhäuser

Tel.: (0361) 574 365 023

Sprechzeiten in Ebeleben: 

Dienstags: 14 - 18 Uhr

Donnerstags: 9 - 12 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

 

Veranstaltungen