Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung
zur Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans
Wohngebiet „Kittel“ der Gemeinde Holzsußra
in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes
nach § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Gemeinderat von Holzsußra hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 mit Beschluss Nr. 04/2020 den Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Kittel“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dazu liegt der Entwurf, bestehend aus einem zeichnerischen Teil (A - Planzeichnung) und einem textlichen Teil (B - städtebauliche Begründung),
vom 25.06.2020 bis 31.07.2020
in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstraße Nr.2 in 99713 Ebeleben, Bauverwaltung Zimmer 302, während folgender Dienstzeiten:
Montag 07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr,
zu jedermanns Ansicht öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Ebeleben (https://www.ebeleben-stadt.de/seite/462036/informationen-bauverwaltung.html) als Download zur Verfügung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten nur nach Voranmeldung durch 036020-70040.
Gleichzeitig besteht in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, die Planunterlagen in den Räumen der Gemeindeverwaltung Holzsußra, Lindenstraße 8, 99713 Holzsußra einzusehen. Dies ist möglich zu den Bürgersprechzeiten – jeweils mittwochs in der Zeit von 18.00-19.30 Uhr - oder nach Terminvereinbarung unter der Mobilnummer 0173.2877029.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Wohngebiet „Kittel“ in der Gemeinde Holzsußra erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung abgesehen.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Einsicht in den Planentwurf zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Anregungen, Stellungnahmen und Hinweise schriftlich an die Gemeindeverwaltung Holzsußra einzureichen oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Wohngebiet „Kittel“ unberücksichtigt bleiben. (§4a Abs. 6 BauGB)
Holzsußra, den 28.05.2020
Lupprian
-Bürgermeister-
Amtliche Bekanntmachung
zur Billigung und Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplans Wohngebiet „Rockensußraer Weg“ der Gemeinde Holzsußra
in Form einer öffentlichen Auslegung des Entwurfes
nach § 3 Abs. 2 BauGB
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Der Gemeinderat von Holzsußra hat in seiner Sitzung am 27.05.2020 mit Beschluss Nr. 05/2020 den Entwurf des Bebauungsplans Wohngebiet „Rockensußraer Weg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dazu liegt der Entwurf, bestehend aus einem zeichnerischen Teil (A - Planzeichnung) und einem textlichen Teil (B - städtebauliche Begründung),
vom 25.06.2020 bis 31.07.2020
in der Stadtverwaltung Ebeleben, Rathausstraße Nr.2 in 99713 Ebeleben, Bauverwaltung Zimmer 302, während folgender Dienstzeiten:
Montag 07:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 07:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 07:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr,
zu jedermanns Ansicht öffentlich aus. Die Planunterlagen stehen zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Ebeleben (https://www.ebeleben-stadt.de/seite/462036/informationen-bauverwaltung.html) als Download zur Verfügung. Aufgrund der COVID-19-Pandemie kann der Zutritt zu den Räumlichkeiten nur nach Voranmeldung durch 036020-70040.
Gleichzeitig besteht in diesem Zeitraum auch die Möglichkeit, die Planunterlagen in den Räumen der Gemeindeverwaltung Holzsußra, Lindenstraße 8, 99713 Holzsußra einzusehen. Dies ist möglich zu den Bürgersprechzeiten – jeweils mittwochs in der Zeit von 18.00-19.30 Uhr - oder nach Terminvereinbarung unter der Mobilnummer 0173.2877029.
Die Aufstellung des Bebauungsplans Wohngebiet „Rockensußraer Weg“ in der Gemeinde Holzsußra erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird von der Umweltprüfung abgesehen.
Die Öffentlichkeit hat die Möglichkeit, Einsicht in den Planentwurf zu nehmen und innerhalb der Auslegungsfrist ihre Anregungen, Stellungnahmen und Hinweise schriftlich an die Gemeindeverwaltung Holzsußra einzureichen oder zur Niederschrift vorzubringen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans Wohngebiet „Rockensußraer Weg“ unberücksichtigt bleiben. (§4a Abs. 6 BauGB)
Holzsußra, den 28.05.2020
Lupprian
-Bürgermeister-