Gemeinde Abtsbessingen
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung
nach § 67 Thüringer Kommunalordnung und § 31 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Die Gemeinde Abtsbessingen bietet auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung folgendes unbebautes Grundstück zum Kauf an:
01/26 Grundstück in der Gemarkung Abtsbessingen,
Flur 3 Flurstück 460 mit 193 qm
Der Bodenrichtwert beträgt 1,40 €/qm
Das Grundstück befindet sich westlich der Ortslage der Gemeinde Abtsbessingen.
Der Käufer muss die Gewähr bieten, dass er das Kaufobjekt in absehbarer Zeit in einen, dem
Ortsbild entsprechenden ordentlichen Zustand versetzt.
Erwerbsanträge sind mit Nutzungskonzept sowie Benennung des Kaufpreises mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Abtsbessingen 01/2026“ bis zum 31. Juli 2026 im verschlossenen Umschlag bei der
Stadt Ebeleben
Liegenschaftsverwaltung
Rathausstraße 2
99713 Ebeleben
einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Gemeinderat Abtsbessingen. Es besteht keine Pflicht, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, an den Höchstbietenden oder überhaupt zu verkaufen. Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Die Gemeinde Abtsbessingen behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen. Für die Richtigkeit der Angaben im Wertgutachten wird die Haftung ausgeschlossen.
Das Objekt ist frei zugänglich und kann jederzeit besichtigt werden. Ansprechpartner ist die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Ebeleben, Frau Trübenbach. (Tel-Nr. 036020/ 700-40)
J. Kumpf
Bürgermeisterin
Gemeinde Abtsbessingen