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Corona-Sonderregelungen in der Pflege

Ebeleben, den 08. 12. 2021

Corona-SonderregelungenPresseinformation

 

Der Bundestag hat die teilweise Verlängerung von bisher befristeten Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige bis 31. März 2022 beschlossen. Im Rahmen des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes hat der Bundestag eine Verordnung erlassen, die die Corona-Sonderregelungen für pflegende Angehörige teils bis 31. März 2022 verlängert. Unter anderem verfällt die Erhöhung der Pflegehilfsmittelpauschale auf 60 Euro zum Jahresende.

Aus der Verordnung geht hervor, dass folgende Sonderregelungen bis 31. März 2022 ihre Gültigkeit behalten sollen:

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro für Personen mit Pflegegrad 1 in häuslicher Pflege kann auch für andere notwendige Hilfen z. B. durch Nachbarn genutzt werden. • Die Pflegegradbestimmung findet wieder vor Ort statt, kann jedoch im Einzelfall auch weiterhin telefonisch erfolgen. Der Wunsch der pflegebedürftigen Person ist zu achten. • Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger müssen verpflichtend abgerufen werden, dürfen allerdings auch weiterhin telefonisch stattfinden. • Arbeitnehmer können sich 20 Tage statt 10 Tage freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren. Das Pflegeunterstützungsgeld dient als Lohnersatz. • Pflegende Angehörige können kurzfristiger und flexibler ihre Arbeitszeit zugunsten der Familienpflegezeit reduzieren. Nicht verlängert worden sind folgende Regelungen: • Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wird von 60 Euro wieder auf 40 Euro gesenkt. Hierzu zählen u. a. Mundschutze und Desinfektionsmittel. • Nicht genutzte Entlastungsbeträge aus 2019 und 2020 verfallen endgültig. Leistungen aus 2021 verfallen wieder wie gewohnt im Juni 2022. Versorgungsengpässe drohen durch Pauschalensenkung. Grundsätzlich bewertet der Verbund Pflegehilfe die Verlängerung der pandemiebedingt notwendigen Sonderregelungen als positiv. Als nicht nachvollziehbar empfindet er jedoch das Auslaufen einer der meistgenutzten Regelungen – die 60 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Kostenlose Pflegeberatung: Montag-Sonntag, 8-20 Uhr 06131/ 26 52 061 www.pflegehilfe.org Pressekontakt: Sibell Turus 06131/ 49 32 032

Denn bei Gesprächen mit Partnern des Verbunds zeichnet sich eine besorgnisserregende Entwicklung ab. René Pläster, Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Pflegehilfsmittelversorgung, blickt mit Sorge auf das neue Jahr, denn die Pandemie ist noch nicht vorüber und die Preise bei weitem nicht gesunken. “Noch immer ändern sich die Einkaufspreise in einigen Produktbereichen täglich oder wöchentlich. Eine bestmögliche Versorgung für die Zuschussberechtigten wird umso schwerer werden, wenn die Marktsituation und die Pauschale zu weit auseinander gehen.”, erläutert René Pläster die Situation. Allein wegen der steigenden Energie- und Frachtkosten sei die seit Jahren unveränderte Pauschale in Höhe von 40 Euro einfach nicht mehr zeitgemäß. “Wenn die Pauschale wieder auf 40 Euro gesenkt wird, wird es zu massiven Versorgungsengpässen kommen, die nicht von jetzt auf gleich aufgefangen werden können”, so Pläster. Ampel-Koalitionsvertrag – Echte Verbesserungen oder nur heiße Luft? Die Versorgungssituation in der häuslichen Pflege wird also weiter auf die Probe gestellt. Nachdem deutschlandweit Pflegekräfte fehlen, die für die nötige Entlastung sorgen könnten, wird nun noch weiter an der finanziellen Situation der Familien gezerrt. “Vor diesem Gesichtspunkt fragt man sich, wie sich die Situation der Pflege in Deutschland mit Blick auf eine Zukunft mit neuer Regierungskoalition nachhaltig verbessern wird”, sagt Johannes Haas, Geschäftsführer des Verbund Pflegehilfe. Die Ampel-Koalition hat bereits große Gesten wie einen 2000 Euro Bonus zur Nutzung für Haushaltshilfen und ein zusammengefasstes Entlastungsbudget angekündigt. Was bei allen Reformen und Ideen jedoch in den Vordergrund rücken sollte, ist vor allem eine schnelle und pragmatische Umsetzung. “Die häusliche Pflege wird unser Gesundheitssystem nicht länger stützen können, wenn aus Versprechen keine Taten werden”, meint Haas, “Und das beginnt bereits bei kleinen finanziellen Entlastungen. Für einen Politiker mögen 20 Euro nicht die Welt sein, für Pflegebedürftige ist es das Zünglein an der Waage zu ausreichender Versorgung.” Die Ampel wird sich im neuen Jahr also erst noch beweisen müssen. Verbund Pflegehilfe Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 Pflegebedürftige und deren Angehörige kostenlos zu den verschiedenen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit 130 Beraterinnen und Beratern und 1,7 Millionen Gesprächen allein in den letzten fünf Jahren, betreibt er die größte Pflegeberatung Deutschlands

 

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Steffen Gröbel

Rathausstraße 2

99713 Ebeleben

Tel.: (036020) 700 11

E-Mail:

 

Administrator:

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Rathausstraße 2

99713 Ebeleben

Tel.: (036020) 700 0

E-Mail:

 

Kontaktbereichsbeamter:

Polizeihauptmeister Schabrocker

Tel.: (036020) 76 68 67

oder Polizeiinspektion Kyffhäuser

Tel.: (0361) 574 365 023

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Donnerstags: 9 - 12 Uhr

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