Ausschreibungen
Verkauf: Grundstücke in der Ortslage im OT Wiedermuth |
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Verkauf: Gartengrundstück in der Ortslage Billeben |
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Stadt Ebeleben
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung
nach § 67 Thüringer Kommunalordnung und § 31 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Die Stadt Ebeleben bietet auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung folgende
Grundstücke zum Kauf an:
02/22 Gebäude- und Freifläche in der Ortslage Ebeleben
Flur 11, Flurstück 567/25 mit 362 qm Grundstücksgröße,
Bodenrichtwert: 32,00€/qm Mindestgebot 11.584,00€
03/22 Gartenland „Das große Schilfchen“ in der Ortslage von Ebeleben
Flur 14, Flurstück 328/4 mit 4.856 qm teilweise als Gartenland verpachtet,
Mindestgebot: (hausnahes Gartenland) 16.996,00€
04/22 Gebäude- und Freifläche/Gartenland in der Ortslage von Allmenhausen
Flur 7 Flurstück 2/86 Bodenrichtwert 17,00€
04/I/22 noch zu vermessende Teilfläche ca. 800 qm zur Zeit als Gartenland verpachtet
04/II/22 noch zu vermessende Teilfläche ca. 1000 qm zurzeit als Gartenland verpachtet
04/III/22 noch zu vermessende Teilfläche ca.300 qm bebaut mit einer Klärgrube
04/IV/22 noch zu vermessende Teilfläche ca. 120 qm
Bezüglich des Kaufpreises orientiert sich die Stadt Ebeleben an dem aktuellen Bodenrichtwert. Der Käufer trägt die Kosten der Vermessung und sämtliche mit der Vertragsbeurkundung verbundenen Kosten
05/22 Gebäude- und Freifläche in der Ortslage von Ebeleben
Flur 9, Flurstück 139/17 mit 294 qm, bebaut mit einer Trafostation
Bodenrichtwert 17€ Mindestgebot: 4.998€
Der Käufer muss die Gewähr bieten, dass er das Kaufobjekt in absehbarer Zeit in einen, dem
Ortsbild entsprechenden ordentlichen Zustand versetzt.
Erwerbsanträge sind mit Nutzungskonzept sowie Benennung des Kaufpreises, unter Angabe der vorstehend angeführten laufenden Nummer(n) mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Ebeleben“ bis zum 13.Januar 2023, im verschlossenen Umschlag bei der Stadt Ebeleben Liegenschaftsverwaltung
Rathausstraße 2
99713 Ebeleben einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat Ebeleben.
Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Die Stadt Ebeleben behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurück zu nehmen.
Das Objekt kann nach vorheriger Terminvereinbarung besichtigt werden.
Ansprechpartner ist die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Ebeleben
(Tel-Nr. 036020/ 700-40)
Steffen Gröbel
Bürgermeister
Anlagen:
Lageplan_zu_02_22_Ortslage_Ebeleben
Lageplan_zu_03_22-Ortslage_Ebeleben
Bekanntmachung
Öffentliche Ausschreibung
nach § 67 Thüringer Kommunalordnung und § 31 Absatz 1 Satz 2 Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung
Die Stadt Ebeleben bietet auf dem Weg der Öffentlichen Ausschreibung folgendes
Grundstück zum Kauf an:
Wohn- und Geschäftshaus in der Ortslage Stadt Ebeleben Ortsteil Rockensußra,
Zur Schelle 5, in 99713 Ebeleben, Flur 3, Flurstück 142/1,
noch zu vermessende Teilfläche ca. 600 qm, Baujahr um 1900
Es handelt sich um ein zweigeschossiges Holzfachwerkgebäude, früher Wohnhaus und seit 1983 Bürogebäude mit Wohnungen, Jugendclub, Bibliothek u.v.m.
Derzeit erfolgt keine Nutzung mehr.
Das Gebäude ist unterkellert, es wurde in traditioneller Mauerwerks- und Fachwerkbauweise errichtet. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.
Die Stadt Ebeleben beabsichtigt das noch zu vermessende Grundstück zum Höchstgebot zu veräußern. Das Mindestgebot liegt bei 30.000€ und entspricht der Höhe nach, dem ermittelten Verkehrswert gemäß dem aktuellen Verkehrswertgutachten vom Dezember 2022.
Der Käufer trägt außerdem die Kosten der Vermessung und sämtliche mit der Vertragsbe-urkundung verbundenen Kosten
Der Käufer muss die Gewähr bieten, dass er das Kaufobjekt in absehbarer Zeit in einen, dem
Ortsbild entsprechenden ordentlichen Zustand versetzt.
Erwerbsanträge sind mit Nutzungskonzept sowie Benennung des Kaufpreises, unter Angabe der laufenden Nummer 06/22 mit der Kennzeichnung „Ausschreibung Ebeleben“ bis zum 13.Januar 2023, im verschlossenen Umschlag bei der Stadt Ebeleben Liegenschaftsverwaltung, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben einzureichen.
Die Entscheidung über den Verkauf trifft der Stadtrat Ebeleben.
Irrtum und Zwischenverkauf sind vorbehalten.
Die Stadt Ebeleben behält sich vor, auch nicht frist- und formgerechte Angebote zu berücksichtigen oder die Ausschreibung zurück zu nehmen.
Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten.
Die Einsichtnahme in das Verkehrswertgutachten und/oder eine Besichtigung des Objekts können mit der zuständigen Bearbeiterin Frau Trübenbach vereinbart werden
Ansprechpartner ist die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Ebeleben
(Tel-Nr. 036020/ 700-40, E-Mail: )
Alle Angaben in diesem Exposé, insbesondere auch Zahlen und Größenangaben sind unverbindlich und stellen keine Zusicherung von Eigenschäften des Kaufobjektes dar.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Steffen Gröbel
Bürgermeister
Anlage: