Informationen Bauverwaltung
Beabsichtigte Einziehung eines als öffentliche Verkehrsfläche gewidmeten Grundstückes -Teilfläche der öffentlichen Straße "Mittelstraße“ gemäß § 8 Thüringer Straßengesetz
Bekanntmachung der beabsichtigte Einziehung der Mittelstraße der Gemeinde Abtsbessingen 2022
B-Plan "Solarpark Ebeleben"
OK_2022.11.01 Teil 1 Planzeichnung
OK_2022.11.01 Teil 2 Städtebauliche Begründung
OK_2022.11.01 Teil 3 Umweltbericht, GOP, ASB und Anlagen
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Ebeleben“ und der damit verbundenen „3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebeleben mit Ortsteilen“ in der Stadt Ebeleben nach § 3 Abs. 1 und § 4 a Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat in seiner Sitzung am 10.11.2022 den Aufstellungsbeschluss Nr.: 03-22-2022 zum Verfahren des Vorhabenbezogenem Bebauungsplanes „Solarpark Ebeleben“ verbunden mit der „3. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Ebeleben mit Ortsteilen“ in der Stadt Ebeleben gem. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Freiflächensolarparks geschaffen werden. Die Stadt möchte durch die Ausweisung, die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und damit den Energie-konzepten Thüringens sowie der Bundesrepublik Deutschland Rechnung tragen.
Der Stadtrat der Stadt Ebeleben hat am 10.11.2022 gleichzeitig die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil 1) und der Städtebaulichen Begründung (Teil 2), der Begründung zur notwendigen 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Einheitsgemeinde Ebeleben im Parallelverfahren sowie dem vorläufigen Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Artenschutzfachbeitrag (Teil 3) mit Gültigkeit für den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, der Auswirkungen und Lösungen für die Neugestaltung des Plangebietes (Lageplan in der Anlage) zur Einsichtnahme und Erörterung in der Zeit vom
05.12.2022 bis einschließlich 13.01.2023
im Fachbereich II – Bauen und Ordnung, Rathausstraße 2, 99713 Ebeleben während folgender Zeiten:
montags von 8.00 - 12.00 Uhr
dienstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist kann der Plan erörtert und von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.
Zusätzlich sind die auszulegenden Unterlagen des Vorentwurfes über das Internetportal der Stadt Ebeleben www.ebeleben.de/seite/462036/informationen-bauverwaltung.html im o.g. Zeitraum einsehbar.
Ebeleben, den 23.11.2022
Steffen Gröbel
Bürgermeister
Aufstellungsbeschluss_BPlan_Solarpark_Ebeleben
Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Abtsbessingen
Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Am Dengler“ in der Gemeinde Abtsbessingen
hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
BV 76_2022_Aufstellungsbeschluss_BPlan_AmDengler
Bekanntmachung Auslegung Entwurf 071222
BV_77_2022_ENTWURF_BPlan_AmDengler
Übersichtsplan BPlan "Am Dengler"
Entwurf_Begründung_vorhabenbezogener_BPlan_Am_Dengler_§13bBauGB
Übersicht_Entwurfsplanung_vorhabenbezogener_BPlan_Am_Dengler
Aufstellungsbeschluss_76_2022_Photovoltaik6_ Abtsbessingen
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Ebeleben
Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Tuchberg" OT Thüringenhausen der Stadt Ebeleben hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Entwurf_Begründung_Teil1_BPlan_AmTuchberg_OT_Thüringenhausen
Planzeichnung_BPlan_AmTuchberg_OT_Thüringenhausen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit darf ich Ihnen mitteilen, dass die durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Kyffhäuserkreises und des Landkreises Nordhausen beschlossenen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 über das Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH) bereitstehen.
Die Bekanntmachung über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte erfolgt im Thüringer Staatsanzeiger erst, wenn die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 in BORIS-TH vollständig zur Verfügung stehen. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, in Ihren amtlichen Mitteilungsblättern über die Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zu informieren. Dazu übergeben wir Ihnen den beigefügten Bekanntmachungstext.
Kostenpflichtige amtliche Auskünfte über die Bodenrichtwerte werden nur durch die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte erteilt. Die Bodenrichtwertinformationen sind in BORIS‑TH auch weiterhin kostenfrei verfügbar. Alle notwendigen Informationen zu BORIS-TH finden Sie im Internet unter www.bodenrichtwerte-th.de.
Zusätzlich sind die Bodenrichtwerte über das Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) im Downloadbereich für die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. Bei Bedarf können die Bodenrichtwerte auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) in eigene Geoinformationssysteme eingebunden werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Rückfragen zum Informationssystem richten Sie bitte an .
Anfragen zu bewertungstechnischen und rechtlichen Sachverhalten im Zusammenhang mit den Bodenrichtwerten richten Sie bitte an die jeweils zuständige Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Die Kontaktdaten finden Sie unter www.gutachterausschuesse-th.de/kontaktdaten.
Bitte geben Sie diese Information an die zuständigen Stellen in Ihrem Verantwortungsbereich weiter.
Hinweis:
Aufgrund des Infektionsgeschehens im Zusammenhang mit der COVID19-Pandemie finden die Sitzungen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zur Ermittlung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 in den neun Zuständigkeitsbereichen zu unterschiedlichen Zeitpunkten statt. Um die Bodenrichtwerte trotzdem zum frühestmöglichen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen, werden sie gutachterausschussweise veröffentlicht, d. h. jeweils nach Abschluss der Sitzungen und der Fortführungsarbeiten eines Zuständigkeitsbereichs.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dörte Noll
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THÜRINGER LANDESAMT FÜR BODENMANAGEMENT UND GEOINFORMATION
Referat 2.3 | Bodenordnung und Wertermittlung
Zentrale Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Freistaats Thüringen
Hohenwindenstraße 13a | 99086 Erfurt
Tel: 0361 57 4176-235 | Fax: 0361 57 4176-868
www.thueringen.de/tlbg •
Hinweis – Pilotprojekt auf Stadtseite
Kommunaldaten: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne und Sanierungs- sowie
Gestaltungssatzung der Stadt Ebeleben, Ortsteile und erfüllende Gemeinden
Dienst im Geoportal-Th.de im Geoclient unter den Kommunalen Daten finden.
http://www.geoproxy.geoportal-th.de/geoclient
Vor kurzem ist der neue Kartenviewer „Thüringen Viewer“ online geschaltet wurden.
https://thueringenviewer.thueringen.de/thviewer/
Auch dort können Sie unsere Daten einsehen, unter den entsprechenden Themen. Bitte zoomen Sie sich in Ihr Gebiet bis < M 1:100000 damit auch die Bebauungspläne sichtbar sind.
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